Teilnahmebedingungen / Fragen & Antworten

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Anträge können von Einzelpersonen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Schulen, Kinder- und Jugendgruppen (vertreten durch eine geschäftsfähige Person) etc. gestellt werden, welche beabsichtigen, eine Projektidee innerhalb der Stadt Brandis und ihrer Ortsteile umzusetzen. Ebenso können Beiträge können von Bürgerinnen und Bürgern (natürlichen Personen), die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Brandis haben, eingereicht werden.
Die Anträge sind vorzugsweise über das Portal der Mit-Mach-Stadt „Bürgerfonds“ einzureichen oder mittels des -Formblattes, welches in der Juni-ausgabe des Stadtjournales abgedruckt wird.

Was ist das Ziel, wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen und Projekte, die einen positiven und nachhaltigen Beitrag zur Belebung der Stadt und zur Stadtentwicklung leisten sowie die Beteiligung der Akteure an der nachhaltigen Stadtentwicklung aktivieren und stärken. Dabei sollen vornehmlich investive, investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen finanziert werden.
Bei der Beantragung sind die geplanten Maßnahmen in Bezug auf den Nutzen und der erwarteten Effekte für die Stärkung und Entwicklung der Stadt und der Stadtgesellschaft zu beschreiben sowie die Finanzierung plausibel darzulegen.

Wieviel wird gefördert?
Insgesamt stehen im Bürgerfonds 50.000 Euro brutto zur Verfügung. Eine Aufteilung wird vorab nicht festgelegt sondern erfolgt abschließend durch den Stadtrat anhand der eingegangenen Anträge.

Bis wann müssen die Projekt-Ideen eingereicht werden?
Die Anträge müssen bis zum 30.04.2024 eingereicht werden.

Wann muss die Projektumsetzung erfolgen?
Im Falle eines Zuschlages muss die Umsetzung des Projektes bis 31. Dezember 2024 final abgeschlossen sein.

Wer entscheidet über die Auswahl der Projekte?
Die eingegangenen Projekte werden durch das Vergabegremium des Stadtfonds „Brandiser Mitte“ und Mit-Mach-Stadt bewertet und dem Stadtrat der Stadt Brandis zur Entscheidung vorgelegt.

Welche Pflichten und Verantwortungen ergeben sich bei einer Teilnahme?
Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist das Einverständnis verbunden, dass der Name des Ideengebers bzw. der Institution und seines einreichenden Vertreters sowie die konkrete Projektidee öffentlich gemacht werden, falls der Wettbewerbsbeitrag prämiert wird. Hierzu gehören auch die Höhe des erhaltenen Preisgeldes und der Ort der Umsetzung. Etwaige Nutzungsrechte gehen an die Stadt Brandis über.
Der Bewerber verpflichtet sich, den Wettbewerbsbeitrag nicht vor der Antragstellung zu beginnen und das Preisgeld für die Projektumsetzung einzusetzen.
Mit der Einsendung der Projektidee erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass die Stadt Brandis zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und auch für die Vorbereitung Kontakt mit dem Teilnehmer aufnehmen dürfen.
Der Antragsteller versichert die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss. Das gilt auch für die mehrfache Einreichung der gleichen Idee. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Projektträger jederzeit wahrheitsgemäß Auskunft über den Umsetzungstand des Projekts zu erteilen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen des Wettbewerbs angegebenen Daten verantwortlich. Die Teilnahme ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Teilnehmer in die Anfertigung von Video-, Ton- und Bildaufnahmen und deren späterer uneingeschränkter Verwertung durch die Träger und deren Kooperations- sowie Medienpartner einwilligen.
Im Falle eines Gewinnes sollte bei der Projektkommunikation z. B. auf Webseiten, Druckmaterialien usw. der Hinweis auf die Unterstützung durch den Bürgerfonds der Stadt Brandis erfolgen.

Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Parteien und Wählergruppen, Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, natürliche und juristische Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist, oder § 284 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind sowie natürliche und juristische Personen, deren ideologische, politische oder religiöse Ausrichtung nicht im Einklang mit dem Wettbewerbsziel und -inhalt steht.

Abschlusserklärung
Der Bewerber akzeptiert mit der Einsendung der Bewerbungsunterlagen die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzgrundsätze. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich in geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen differenziert, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

zurück zur Bürgerfonds Seite